Geräte- und Anlagenprüfung

Ist Ihre Elektroinstallation in Ihrem Unternehmen in ordnungsgemäßen Zustand? Als Inhaber Ihres Betriebes sind Sie für den einwandfreien Zustand der Elektroanlagen verantwortlich. Laut Unfallverhütungsvorschrift BGV A2 muss die Elektroanlage im Betrieb mindestens alle 4 Jahre überprüft werden (nicht ortsfeste Geräte sogar alle 6 Monate).

Auch die Elektroinstallation Ihres eigenen Privathauses, eines vermieteten Objektes oder Gebäudes ist von dieser Prüfpflicht nicht ausgenommen uns muss von einem kompetenten Meister-Fachbetrieb überprüft werden.

Der E-Check ist die geprüfte Sicherheit Ihrer Elektroinstallation und erspart Ihnen unangenehme Überraschungen.

Mit dem E-Check klären Sie wichtige Fragen wie: